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Häufige Fragen und Antworten zum Thema Körperspende
- Wie werde ich Körperspender für die Plastination? - Gibt es Voraussetzungen für die Annahme einer Körperspende?
- Unter welchen Umständen nimmt das IfP schließlich Ihre Körperspenden an?
- Wie gelangt der Körper in das Institut für Plastination?
- Was geschieht mit dem Körper bei der Plastination? - Welche Kosten fallen an? - Wo erhalte ich weitere Informationen?
Wie werde ich Körperspender für die Plastination?
Eines vorweg: Die Verfügung des Körperspenders zur Plastination ist kein Vertrag, sondern eine Willensbekundung, die jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Für die Körperspende sind weder Gebühren zu entrichten, noch erhält der Körperspender eine Entschädigung. In selbstverantwortlicher Vorsorge können Sie die Realisierung der Körperspende für die Plastination nach Ihrem Tod sicherstellen. Folgende Schritte müssen Sie dazu unternehmen: Füllen Sie das Formular "Körperspende zur Plastination - Verfügung des Spenders" in zweifacher Ausfertigung aus und senden Sie beide Exemplare an uns unterschrieben zurück. Sind Angehörige mit Ihrer Körperspende zur Plastination nicht einverstanden, so muss Ihre Unterschrift auf beiden Ausfertigungen notariell beglaubigt werden. Eines der Formulare erhalten Sie von uns als Bestätigung gegengezeichnet zurück. Dieses sollten Sie zu Ihren persönlichen Unterlagen legen oder Ihren Angehörigen aushändigen. Zusätzlich erhalten Sie einen Körperspendeausweis.
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Gibt es Voraussetzungen für die Annahme einer Körperspende?
Ein paar Voraussetzungen müssen erfüllt sein, aber wesentlich weniger als manche denken: Ein hohes Alter ist der Körperspende nicht abträglich. Zum einen ändert sich die Form der Organe im Alter nicht besonders, zum anderen wird der Medizinstudent in seinem zukünftigen Berufsleben Patienten aller Altersgruppen behandeln. Auch eine Organspendeverfügung steht einer Körperspende zur Plastination in keinem Fall entgegen. Sie hat, da sie lebensrettend oder lebenserhaltend ist, immer Vorrang vor der Körperspende. Auch bestehende Krankheiten stellen im Regelfall keinen Hinderungsgrund dar, denn gerade die soll der Medizinstudent ja erkennen lernen. Die Unterschiedlichkeit der Organe von Körper zu Körper trägt wesentlich zur guten Ausbildung bei und macht den großen Vorteil aus, den echte Dauerpräparate gegenüber künstlichen Modellen haben. Auch Amputationen einzelner Gliedmaßen sind kein Hinderungsgrund.
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Unter welchen Umständen nimmt das IfP schließlich Ihre Körperspenden an?
Wenn ... der Körperspender eines natürlichen Todes gestorben ist der Körper weitgehend intakt ist, d. h. es darf keine Leichenöffnung in einem pathologischen oder rechtmedizinischen Institut vorangegangen sein. Allerdings kann das IfP schwer verstümmelte Unfalltote nicht annehmen. Hintergrund: Bei schweren Unfällen mit Todesfolge wird der Körper des Verstorbenen ohnehin oftmals von den Behörden beschlagnahmt und in deren Auftrag in einem rechtsmedizinischen Institut seziert. Dies ist meistens zur Klärung von Schuld- und Versicherungsfragen erforderlich. das schriftliche Einverständnis des Spenders ("Körperspende zur Plastination - Verfügung des Spenders") oder gegebenenfalls eines Angehörigen ("Körperspende zur Plastination - Verfügung durch den Angehörigen") vorliegt. Soll dem IfP ein Leichnam durch Angehörige oder durch eine Behörde ohne vorliegende Verfügung des Verstorbenen übermittelt werden, so ist für die Annahme Voraussetzung, dass weder der Wille des Verstorbenen, noch der Wunsch eines nahen Angehörigen dagegen steht. der Körperspender durch seine Einverständniserklärung auf eine Bestattung verzichtet, weil zur Plastination der ganze Körper verwendet wird.
Eignet sich der Körper nicht für die Plastination, beispielsweise wegen zu weit fortgeschrittener Verwesung, so wird er soweit wie möglich für die Herstellung von Lehrpräparaten genutzt, z. B. für die Herstellung von Knochen- oder Bänderpräparaten. Bei hoch ansteckenden Krankheiten, ungeklärter Transportkostenübernahme und anderen nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten entscheidet das IfP aktuell nach Lage des Falles über die Annahme der Körperspende. Ein Rechtsanspruch auf Annahme eines Verstorbenen besteht nicht.
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Wie gelangt der Körper in das Institut für Plastination?
Die Angehörigen benachrichtigen im Todesfall telefonisch das IfP, das die Überführung innerhalb Deutschlands auf eigene Kosten organisiert. Zur Überführung steht ein institutseigenes Fahrzeug zur Verfügung - das "Bodymobil". Gegebenenfalls beauftragt das IfP auch ein Bestattungsinstitut. Der Tod kann in der warmen Jahreszeit zwei bis drei Tage, in der kalten Jahreszeit bis zu zehn Tage zurückliegen. Vor der Überführung sind die üblichen bei einem Todesfall anfallenden Formalitäten zu erledigen. Dazu liegt der Informationsbroschüre ein Merkblatt bei. Sollte das IfP einmal an Sonn- oder Feiertagen nicht erreichbar sein, so kann - falls der Tod zu Hause eingetreten ist - ein örtliches Bestattungsunternehmen beauftragt werden, den Verstorbenen bis zum Zeitpunkt der Überführung kühl zu lagern. Die Angehörigen oder das Bestattungsinstitut sollten sich frühzeitig mit dem IfP in Verbindung setzen, so dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können.
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Was geschieht mit dem Körper bei der Plastination?
Nach der Überführung des toten Körpers wird zunächst der Verwesungsprozess durch Tieffrieren oder durch Injektion eines Fixierungsmittels in die Blutgefäße gestoppt. Möglichst mit Hilfe der Krankenakte werden dann die weiteren Schritte geplant und vorbereitet. Unter Berücksichtigung der Grundkrankheit und der Todesursache sowie der vom Körperspender geäußerten Wünsche wird entschieden, wie die Organe, die Körperteile oder der ganze Körper plastiniert werden. Als vorbereitende Arbeiten seien zusätzliche Gefäßinjektionen mit Kontrast gebenden Kunststoffen, die Herausarbeitung der Muskulatur, des Systems der inneren Organe oder die Herstellung großer, später transparenter Körperscheiben genannt. Prinzipiell kann bei der Plastination der ganze Körper verwendet werden, weil alle Körperteile und Organe, ob gesund oder krank, eine große Bedeutung für die medizinische Ausbildung haben. Nicht benötigte Präparierreste wie Bindegewebe, Hautteile oder Knochenstückchen werden wie auch Operationspräparate und Amputate aus chirurgischen Kliniken praktisch rückstandsfrei verbrannt. Lassen sich im Ausnahmefall größere Teile nicht plastinieren, so besteht die Möglichkeit der Einäscherung und anonymen Beisetzung auf einem Friedhof. Die vom IfP vorgenommenen wissenschaftlichen Untersuchungen erstrecken sich auf den normalen Bau des menschlichen Körpers. Erkrankungen und Todesursachen werden nur hinsichtlich ihrer Bedeutung für die medizinische Ausbildung untersucht. Das IfP kann deshalb grundsätzlich keine verbindlichen und vollständigen Auskünfte beispielsweise zur Todesursache erteilen, die den Standards einer pathologischen Sektion entsprechen. Eine ausführliche Erklärung zum Verfahren der Plastination finden Sie in der Informationsbroschüre.
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Welche Kosten fallen an?
An das IfP sind keine Gebühren zu entrichten. Die Beerdigungskosten sowie die Überführungskosten an das IfP entfallen. Wir beabsichtigen, diesen kostenlosen Abholservice durch das "Bodymobil" dauerhaft fortzuführen, wenngleich wir das nicht für alle Zukunft garantieren können. Die Hinterbliebenen tragen lediglich die Verwaltungskosten für die Beurkundungen (Totenschein, Sterbeurkunde) und im gegebenen Falle die Kosten für die vorübergehende Überführung des Leichnams an eine Leichenhalle vor Ort.
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Wo erhalte ich weitere Informationen?
Körperspender-Treffen Das IfP organisiert regelmäßig Informationstreffen für alle Körperspender zur Plastination, die so genannten „Körperspender-Treffen“. Bei dieser Gelegenheit können Präparate besichtigt, Informationen über neue Entwicklungen in der Plastination gewonnen und Meinungen ausgetauscht werden. Alle Körperspender sind herzlich eingeladen und werden hierzu rechtzeitig schriftlich benachrichtigt. Bundesverband der Körperspender e. V. (bdk) Mittlerweile haben über 10000 Menschen ihren Willen bekundet, dem IfP ihren Körper zu spenden. Unter diesen Körperspendern waren viele von der Plastination so begeistert, dass sie mithelfen wollten, den Einsatz der Plastination für Lehrzwecke bei Laien und medizinischem Fachpersonal voranzutreiben. Dies führte 1999 bei einem Körperspender-Treffen zur Gründung des deutschen Bundesverbandes der Körperspender e. V. (bdk). Nicht jeder Körperspender ist in diesem Verein Mitglied, denn es gibt keine automatische Mitgliedschaft, aber jeder Körperspender und jeder Förderer der Plastinationsidee kann Mitglied werden. Der bdk hat inzwischen über 250 Mitglieder, gibt dreimal jährlich die "Körperspender-News" heraus, informiert über Plastination und Körperspende im Internet und auf Veranstaltungen und stellt Kontakte zu anderen Körperspendern her. Weitere Informationen erhalten Sie beim Vorsitzenden des bdk: Bundesverband der Körperspender e. V. c/o Peter Rosenthal Fürbringerstr. 1 10961 BerlinE-Mail: kontakt(at)koerperspender.de zurück
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